Rheinischer Arbeitsrechtstag 13. Februar 2009
Schwerpunkthema:
Arbeitszeit – Flexibilität und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
PROGRAMM - 2009
09.00 - 09.15 Uhr
Registrierung
09.15 - 09.30 Uhr
Begrüßung
Dr. Marcus Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Markus Pillok, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
09.30 - 10.45 Uhr
Vortrag
Ulrich Kortmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
10.45 - 11.00 Uhr
Kaffeepause
11.00 - 12.30 Uhr
Vortrag mit anschließender Diskussion
Dr. Christoph Ulrich, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf:
Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Arbeitszeit,ArbZG
- Begriff der Arbeitszeit: Reisezeiten, Betriebsausflüge, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Ausweitung durch tarifliche Regelungen oder durch Bezugnahme auf (branchenfremde?) Tarifverträge
- Außergewöhnliche Fälle, Notfälle
- Dokumentationspflichten
12.30 - 13.30 Uhr
Mittagspause
13.30 - 16.00 Uhr
Vortrag mit anschließender Diskussion
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Universität Bonn:
Betriebliche Arbeitszeitmodelle
- Tarifliche Vorgaben und Abweichungen hiervon (Dauer, Ausgleichszeiträume)
- Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates: Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen
- Rechtsprobleme einzelner Modelle (Zeitkonten, Abrufarbeit,Überstunden, Bandbreitenregelung,Vertrauensarbeitszeit)
- Rückzahlungsvorbehalte
- Behandlung von Arbeitszeitkonten bei Krankheit und Urlaub
- Direktionsrecht bei Ausgleich der Konten
- Langzeit- / Lebensarbeitszeitkonten
16.00 - 16.30 Uhr
Kaffeepause
16.30 - 17.30 Uhr
Vortrag
Dr. Marcus Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Veränderung bestehender Arbeitszeitmodelle
- Änderungen aufgrund des Direktionsrechts
- Änderungsvorbehalte im Arbeitsvertrag
- Änderungskündigungen / Beendigungskündigungen zur Durchsetzung neuer Arbeitszeitmodelle
- Einvernehmliche Änderungen / Gleichbehandlungsgrundsatz / Diskriminierungsschutz
- Kündigung von Betriebsvereinbarungen / Beendigung der Tarifbindung
17.30 - 18.00 Uhr
Diskussion und Schlusswort
Hans Stefan Korsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf