Fazit zum 7. Rheinischen Arbeitsrechtstag
80 Teilnehmer mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und Interesse nahmen am 7. Rheinischen Arbeitsrechtstag 2015 teil, um aktuelle arbeitsrechtliche Themen zu diskutieren.
„Mittlerweile kann man in Köln nun endgültig von einer betrieblichen Übung sprechen“ begrüßte Dr. Marcus Michels die ca. 80 Teilnehmer des 7. Rheinischen Arbeitsrechtstages 2015. Unterstützt und gefördert durch die Rechtsanwaltskanzlei michels.pmks Rechtsanwälte wurde den fachkundigen Gästen, wie schon den Jahren zuvor, hochkarätige Vorträge geboten:
Aktuelle Highlights aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, einer erste Bilanz des Mindestlohngesetzes, Neues zur Befristung sowie rechtliche Grundlagen zur Anwerbung von ausländischen Fachkräften. Wie schon in den Jahren zuvor, war es den Rechtsanwälten Dr. Marcus Michels und Markus Pillok gelungen, ein eindrucksvolles Programm zusammenzustellen. Ebenso beeindruckend war die Auswahl der Referenten, die dem Zwecke der Veranstaltung, einem Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft über praxisrelevante Fragen des Arbeitsrechts mehr als gerecht wurden. Die differenzierten, kritischen, vor allem aber fachlich gehobenen Vorträge von Ralf Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Hannover, Dr. Jochen Sievers, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln, Rechtsanwalt Ulrich Kortmann und Rechtsanwalt Dr. Gunther Mävers, verfehlten ihre Wirkung nicht und führten zu intensiven Diskussionen im Plenum und während der Vortragspausen.
Wie jedes Jahr war es zunächst Rechtsanwalt Ulrich Kortmann, michels.pmks Rechtsanwälte, Köln, vorbehalten, „Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung“ vorzustellen und kritisch zu beleuchten. Dabei ging er schwerpunktmäßig auf das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Tarifeinheitsgesetz ein und sparte nicht mit ausgewogener Kritik am Gesetzgeber. Insbesondere verwies er darauf, dass aus seiner Sicht es sich bei dem vorgelegten Gesetz um einen erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit handele. Zudem stellte er die Frage, wie zukünftig Bezugnahmeklauseln auszulegen seien, wenn sie auf einen „verdrängten“ Tarifvertrag verweisen. Doch nicht nur das Tarifeinheitsgesetz, auch die von ihm ausgewählten neuesten Entscheidungen zu den Themen „Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit“, „Befristung über die Altersgrenze“ oder dem Betriebsbegriff im Sinne des § 17 KSchG fanden großen Widerhall bei den teilnehmenden Gästen.
Mit einem weiteren viel diskutierten Gesetz setzte sich sodann der Richter am Arbeitsgericht Hannover, Herr Ralf Zimmermann, auseinander. In seinem fachlich glänzenden Vortrag, bei dem er intensiv auf die einzelnen Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einging, erteilte er viele praktische Hinweise zum Umgang mit dem noch frischen Gesetz. So ging er auf ganz praktische Fragen der Teilnehmer, nach der Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen und der Behandlung formularverträglicher Ausschlussfristen, ein und schloss seinen Vortrag mit umfangreichen Hinweisen zur Generalunternehmerhaftung.
Nach der Mittagspause begrüßte der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Köln, Dr. Jochen Sievers, die Gäste, um ihnen „Neues zur Befristung“ zu präsentieren. Als Autor eines eigenen Kommentars zum TzBfG war Herr Dr. Sievers gerade zu prädesteniert, den Gästen dieses praxisrelevante Thema näher zu bringen. So analysierte er die „Kücük-Entscheidung“ des EuGH und ihre Auswirkung auf das nationale Recht. Zudem warnte er davor, leichtfertig über die Regelaltersgrenze hinaus zu befristen, da möglicherweise ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorläge. Schließlich verwies er die Teilnehmer noch auf die neuesten Entwicklungen im Bereich Annahmeverzug/Befristung.
Als Letztem blieb es Herrn Rechtsanwalt Dr. Gunther Mävers, michels.pmks Rechsanwälte Partnerschaft mbB, vorbehalten, einen Überblick über die Anwerbung von ausländischen Fachkräften zu geben. In diesem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels häufig vernachlässigten Rechsgebietes, stellte Herr Dr. Mävers aufenthaltsrechtliche Grundlagen dar und gab den Teilnehmern praktische Hinweise zu deren Handhabung.
In seinen Schlussworten dankte Herr Rechtsanwalt Markus Pillok, michels.pmks Rechtsanwälte, Köln, den Teilnehmern und wagte die – wenig mutige – Prognose, dass die erfolgreiche Veranstaltungsreihe auch im Jahr 2016 stattfinden werde.