11. Rheinischen Arbeitsrechtstag: Arbeitsrechtliche Highlights zum kölschen Jubiläum

Mehr als 120 Teilnehmer, hochkarätige Vorträge und spannende Diskussionen. Auch in diesem Jahr waren die Rheinischen Arbeitsrechtstage wieder ein voller Erfolg.

Es ist schon eine kölsche Tradition, dass arbeitsrechtlich geprägte Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis der Einladung der Rheinischen Arbeitsrechtstage GbR, unterstützt durch die Rechtsanwaltskanzlei michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, folgen, um aktuelle arbeitsrechtliche Themen zu diskutieren .

Da Tradition verpflichtet, führten die Rechtsanwälte Dr. Marcus Michels und Markus Pillok die Tagungsteilnehmer  aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft gewohnt souverän durch das Programm und Herr Rechtsanwalt Ulrich Kortmann stellte den Teilnehmern auch im 11. Jahr „Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung“ vor. Neben einer Vielzahl aktueller Urteile des Bundesarbeitsgerichtes und der Instanzrechtsprechung setzte er sich vor allem auch mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz auseinander und gab den Zuhörern Klauselvorschläge für Arbeitsverträge an die Hand.

Sodann wagte der renommierte Strafrechtler Dirk Petri von der Kanzlei verte|rechtsanwälte gemeinsam mit den Teilnehmern einen Blick über den arbeitsrechtlichen Tellerrand und erläuterte die strafrechtlichen Risiken der freien Mitarbeit und des Fremdpersonaleinsatzes. In seinem äußerst praxisnahen Vortrag gab er wichtige Hinweise, wie man sich im Falle eine Prüfung durch Zoll, Steuerfahndung und/oder Staatsanwaltschaft verhalten sollte.

Vor der Mittagspause war es dann der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Köln, Herr André Kottlewski, der die Teilnehmer in einem spannenden und fachlich hervorragenden Vortrag über die Neuerungen im Arbeitszeitrecht informierte und dabei sowohl die Urteile des BAG zu Vergütung von Umkleidezeiten und Reisezeit als Arbeitszeit als auch auf das jüngste Urteil des EuGH zu den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers analysierte und umfangreiche praktische Handlungsempfehlungen gab.

Nach der Mittagspause blieb es dem Vorsitzenden Richter am BAG, Herrn Prof. Dr. Heinrich Kiel, vorbehalten, die neueste Rechtsprechung „seines“ 9. Senats zum Urlaubsrecht zu erläutern. Dabei gelang es Herrn Prof. Dr. Kiel in einer Art „Werkstattbericht“ nicht nur, die rechtlichen Erwägungen und Motive des Senats bei der Entscheidungsfindung plastisch und nachvollziehbar darzustellen, sondern auch der Rechtspraxis die Systematik der Entscheidungen zum Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben, den Obliegenheiten des Arbeitgebers und vor allem auch den Auswirkungen beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit oder von Teilzeit in Vollzeit verständlich nahezubringen. In der sich an seinen exzellenten Vortrag anschließende Diskussion erarbeitete er gemeinsam mit dem Plenum viele Lösungen und Denkanstöße.

Die Veranstalter danken allen Teilnehmern für ihr Kommen und freuen sich schon, die arbeitsrechtliche Traditionsveranstaltung auch im Jahr 2020 fortzusetzen.