12. Rheinischen Arbeitsrechtstag: Fulminantes Comeback einer arbeitsrechtlichen Konstante

Nach 4 Jahren kehren die Rheinischen Arbeitsrechtstage so zurück, wie man sie kannte: Exzellente Dozenten, spannende und hochaktuelle Themen und rege Diskussionen. Die Wiederaufnahme der Veranstaltungsreihe nach der Zwangspause war ein voller Erfolg.

Bei Sportlern gilt nach verletzungsbedingten Ausfällen der Grundsatz „Comeback stronger“ und dies galt auch für die schmerzhaft vermisste Veranstaltungsreihe der Rheinischen Arbeitsrechtstage GbR unterstützt durch die Rechtsanwaltskanzlei michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Vor ausverkauftem Haus im Kölner Wasserturm zeigte sich, dass die Rheinischen Arbeitsrechtstage bei den Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft auch weiterhin hohe Wertschätzung genießt und nichts an ihrer Aktualität verloren hat.

Während in den letzten vier Jahren viel passiert ist, zeigte sich schnell, dass sich manche lieb gewordenen Traditionen erhalten bleiben. Die Rechtsanwälte Dr, Marcus Michels und Markus Pillok führten ihre Gäste souverän wie seit jeher durch den Tag und Herr Rechtsanwalt Ulrich Kortmann zeigte aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung auf. Ein Schwerpunkt seines Vortrags lag dabei auf den Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz, gefolgt von ausgewählten aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes und der Instanzrechtsprechung, garniert mit praxisrelevanten Hinweisen.

„Entgelt: Neue Entwicklungen, alte Herausforderungen“ – so lautete der dann folgende Vortrag der renommierten Arbeitsrechtlerin Dr. Patrizia Chwalisz der Hamburger Kanzlei Esche Schümann Commichau. Sie navigierte die Teilnehmer in ihren hochkarätigen Ausführungen durch das Dickicht internationaler und nationaler Regelungen zur Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit und erläuterte detailliert die sich daraus ergebenden Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen für die Praxis.

Nicht weniger exzellent und praxisnah war der Beitrag von Herrn Ralf Zimmermann, Richter am BAG. In zwei Stunden gelang es ihm, die Entwicklung der Rechtsprechung zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung zu skizzieren und die Herausforderungen für die Praxis herauszuarbeiten. Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH gelang es Herrn Zimmermann, sich gemeinsam mit den Zuhörerinnen und Zuhörern dieser komplexen Thematik plastisch und nachvollziehbar zu nähern und zusammen mit dem Plenum Lösungsansätze und Denkanstöße zu entwickeln.

Die Veranstalter danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ohne ihr Kommen und engagierten Diskussionsbeiträge wäre die Wiederaufnahme der Veranstaltung und ihr Erfolg nicht möglich gewesen. Wir freuen uns, Sie ab jetzt wieder jährlich und damit auch im Jahr 2024 begrüßen zu dürfen.